Tel. 0365 800485-0   |
zietan-kollegen-gera@etl.de
Herzlich Willkommen in unserem Mandantenbereich

Dieser Bereich ist für unsere Mandanten. Sie finden hier ein Info-Portal mit topaktuellen Informationen zu den Bereichen Steuern und Recht. Außerdem bieten wir Ihnen in unserem Archiv die Möglichkeit eine umfangreiche Datenbank für Recherchen zu nutzen.

Sowohl die topaktuellen Informationen als auch die Datenbank werden von Experten zusammengestellt und überprüft.

Falls Sie noch nicht Mandant bei uns sind, kontaktieren Sie uns unter >> Kontakt <<


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 14.10.2024

Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung durch kurzzeitigen Teilrentenbezug nicht rechtmäßig

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob Rentner durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können (Az. L 14 KR 129/24).

Ein Mann, der als Selbstständiger privat versichert war, beantragte bei der Rentenversicherung, nur einen Teil seiner Rente ausgezahlt zu bekommen. Sodann beantragte der Rentner unter Verweis auf das nun unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegende Monatseinkommen die Aufnahme in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung seiner Ehefrau. Er teilte mit, nach drei bis vier Monaten wieder seine Vollrente beziehen und sodann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu wollen. Die Krankenkasse seiner Ehefrau lehnte eine Familienversicherung ab. Der Rentner beziehe die Teilrente nur vorübergehend. Bei der Berechnung der Einkommensgrenze komme es aber auf den Jahresdurchschnitt an. Die wesentlich höhere Vollrente, die der Kläger im Anschluss beziehen werde, sei daher zu berücksichtigen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Neuruppin blieb ohne Erfolg. Die missbräuchliche Wahl der Teilrente eröffne nicht den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung

Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Bezug einer Teilrente für nur drei bis vier Monate ermögliche regelmäßig keinen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Familienversicherung. Die Wahl einer Teilrente sei zwar zulässig, ein nur vorübergehender Bezug stelle jedoch kein regelmäßiges Einkommen dar. Vielmehr sei prognostisch für die kommenden zwölf Monate ein Durchschnittseinkommen zu bilden aus derzeitiger Teilrente und beabsichtigter Vollrente. Bezieher von Renten seien nur dann in der Familienversicherung zu versichern, wenn dieses Durchschnittseinkommen geringer sei als die maßgebliche Einkommensgrenze. Diese Auslegung sei zum Schutz der Solidargemeinschaft der Krankenversicherung geboten. Die Familienversicherung solle Familien entlasten. Daher seien nur solche Familienangehörigen beitragsfrei mitzuversichern, die gegenwärtig und in absehbarer Zukunft bedürftig seien und blieben.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.